Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.Alle ausgewiesenen Preise sind Festpreise inklusiv Mehrwertsteuer und für beide Parteien bindend. Auslagen werden in der nachgewiesenen geleisteten Höhe weiter berechnet. Auftragsergänzungen die nach der Erstbeauftragung erteilt wurden, werden zusätzlich berechnet.
2.Das Inkasso aller bargeldlosen Beauftragungen erfolgt nach Einholen einer üblichen Bonitätsabfrage über ein Finanzdienstleistungsunternehmen. Der Auftraggeber erteilt mit seiner Unterschrift dem Bestatter die Berechtigung, dass der Bestatter (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und –abrechnung erforderlich ist. Der Bestatter ist insbesondere berechtigt, Forderungen des Bestatters gegen den Auftraggeber an die abcfinance GmbH abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder -abrechnung zu übermitteln oder die abcfinance GmbH mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen.Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter https://www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.“Für diesen Vorgang gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen des Dienstleisters. Bei bar zu zahlende Beauftragungen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Gesamtkosten der Bestattung unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens nach 14 Tagen, zu bezahlen, es sei denn es wurde vorab eine anderes Zahlungsziel vereinbart. Im Einzelfall kann eine Vorableistung in Höhe unseres Ermessens verlangt werden.
3.Kommt der Auftraggeber einer als bar zu zahlenden Beauftragung mit der Begleichung seiner Rechnung in Zahlungsverzug, sind wir ab dem Tag des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu fordern. Bei bargeldlosen Beauftragungen gelten die Geschäftsbedingungen des beauftragten Finanzdienstleisters.
4.Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel an Sarg, Ausstattung, Kleidung des/der Verstorbenen, Urne oder Blumendekoration sind unverzüglich anzuzeigen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen einer Woche nach der Versenkung oder Einäscherung des Sarges bzw. Versenkung der Urne angezeigt werden.
5.Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
6. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, der in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, wird der volle Rechnungsbetrag abzüglich 20% der Vertragssumme für nicht aufgewendete Kosten und nicht eingesetztes Personal und Dienstleistungen erhoben.
7. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
8. Besteht ein ursprünglich geglaubter Anspruch auf Auszahlung von Versicherungs-summen oder sonstigen Leistungen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den durch den Wegfall dieser eingeplanten Summen fehlenden Betrag auf unsere berechtigte Forderung unverzüglich nachzuzahlen. 9. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.